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FAQ

Ist Ratenzahlung möglich?


Ja, es ist möglich in Raten zu bezahlen. Wir verrechnen einen Zuschlag von 5% pro Jahr.

Muss ich bei jeder Behandlung eine Vorauszahlung machen?


In der Regel ja. Wir erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag. Eine Akontozahlung in der Höhe von 50% des Gesamtbetrages sollte mit dem beiliegenden Einzahlungsschein, mit
Zahlungseingang spätestens eine Woche vor Behandlungsbeginn, erfolgen. Der Restbetrag ist nach Therapieabschluss fällig.

Ich bin ein neuer Patient. Gelten für mich besondere Bedingungen?

 

Ja, bei neuen Patienten und im Notfalldienst verlangen wir eine sofortige Begleichung der Honorarnote nach der Behandlung in bar oder mit Kreditkarte.

Was tue ich bei einem Notfall?


Während der Öffnungs­zeiten rufen Sie bitte in der Praxis an:

+41 44 350 37 50

Ausserhalb unserer Öffnungs­zeiten sind unsere Zahn­ärzte unter derfolgenden Nummer erreichbar:

+41 79 506 27 50

Ich bin ein neuer Patient und Sozialhilfe-Bezüger. Wie muss ich vorgehen?


Beim ersten Besuch nehmen Sie bitte Ihre Sozialhilfebestätigung oder den Gutschein für die Notfall­behandlung (CHF 600 CHF) mit. Bitte geben Sie uns den Namen Ihrer Betreuungs­person und deren Telefon­nummer an.

Die Versicherung oder der Sozialdienst hat mir eine Kostengutsprache erteilt. Wie geht es weiter?

 

Wir informieren Sie telefonisch und machen Ihnen Termin­vorschläge.

Wie kann ich eine Behandlung oder ein Produkt bezahlen?


Sie können in bar, mit allen gängigen Debit- und Kredit­karten, Twint oder per Rechnung bezahlen.